Für Unternehmer (B2B) – VadoxDigital, Inhaber Vadim Krivonos
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Vadim Krivonos, VadoxDigital, Heerstr. 39, 41836 Hückelhoven (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungs-, Schulungs-, Entwicklungs- und Betreuungsleistungen, insbesondere im Bereich KI-Automatisierung.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(1) Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Preise auf der Website dienen der Orientierung.
(2) Der Auftragnehmer erstellt auf Anfrage ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail) zustande. Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot bzw. die darin in Bezug genommene Leistungsbeschreibung.
(1) Beratung, Potenzialanalysen, Schulungen und Betreuungspakete werden als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB) erbracht; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine bestimmte Zeitersparnis) ist nicht geschuldet.
(2) Die Umsetzung von Automatisierungen im Rahmen von Paketen (Starter, Business, Individuell) erfolgt als Werkleistung (§§ 631 ff. BGB) gemäß der im Angebot vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(3) Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einsetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.
(1) Lösungen des Auftragnehmers nutzen regelmäßig Software, Plattformen und KI-Modelle von Drittanbietern (z. B. Automatisierungsplattformen, KI-Schnittstellen, Cloud-Dienste). Die hierfür erforderlichen Verträge schließt grundsätzlich der Auftraggeber direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab und trägt die dabei entstehenden Kosten.
(2) Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Preise, Funktionsumfang und Änderungen der Dienste von Drittanbietern. Er schuldet nicht deren ununterbrochene Verfügbarkeit. Erforderliche Anpassungen infolge von Änderungen bei Drittanbietern sind – außerhalb eines Betreuungsvertrags oder der Nachbesserungsfrist – gesondert zu vergüten.
(1) Ergebnisse von KI-Systemen beruhen auf statistischen Verfahren und können unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor ihrer Verwendung in angemessenem Umfang zu prüfen, insbesondere bei rechtlich, finanziell oder gesundheitlich relevanten Entscheidungen.
(2) Der Auftraggeber entscheidet über Einsatzzweck und Einsatzumfang der Lösung und ist als Betreiber für die Einhaltung der für ihn geltenden Pflichten verantwortlich, insbesondere aus der DSGVO und der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), z. B. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gegenüber seinen Kunden. Der Auftragnehmer weist auf ihm bekannte Pflichten hin und unterstützt auf Wunsch; eine Rechtsberatung erfolgt nicht.
(3) Sofern vereinbart, sieht der Auftragnehmer bei wesentlichen Schritten eine Freigabe durch einen Menschen vor. Verzichtet der Auftraggeber hierauf, trägt er das damit verbundene Risiko.
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Testdaten und Ansprechpartner zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe und Verarbeitung der bereitgestellten Daten und Inhalte berechtigt ist und diese keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige Datensicherung seiner Systeme verantwortlich.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand kann nach dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet werden.
(1) Werkleistungen werden nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nach Ablauf dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert oder sie produktiv nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Sollte die Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr anwendbar sein, verstehen sich vereinbarte Preise für danach erbrachte Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; hierauf wird im Angebot hingewiesen.
(2) Bei Paketen sind 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Leistungen nach Aufwand werden monatlich abgerechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
(4) Reisekosten außerhalb des Kreises Heinsberg werden mit 0,50 € je gefahrenem Kilometer berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(1) Betreuungspakete haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich danach jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Nicht genutzte Inklusivstunden verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen oder erstattet.
(3) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig.
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Workflows, Prompts, Konfigurationen, Dokumentation) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke.
(2) Allgemeines Know-how, wiederverwendbare Vorlagen, Bausteine und Methoden des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum und dürfen von ihm weiterhin verwendet werden.
(3) Für Software und Dienste von Drittanbietern gelten ausschließlich deren Lizenzbedingungen.
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl nachbessert oder neu herstellt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf Änderungen, Ausfällen oder Fehlern von Drittanbieter-Diensten, auf unsachgemäßer Nutzung oder auf nicht abgestimmten Änderungen durch den Auftraggeber beruhen, sowie bei inhaltlichen Ungenauigkeiten von KI-Ausgaben im Rahmen von § 5.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der Auftragssumme bzw. bei Betreuungsverträgen auf die Vergütung der letzten 12 Monate. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
(1) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(3) Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026